Vorsorgevollmacht: Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde. Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt. Patientenverfügung: Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung: Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
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Vorsorgevollmacht: nein Betreuungverfügung: Ist anzuraten. Auch wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann ist das eine Möglichkeit, für den Fall einer gerichtliche angeordneten Betreuung persönliche Vorgaben und Wünsche zu äußern z.B. wie, wo und evtl. durch welchen Betreuer diese Aufgabe erfüllt werden soll.
Patientenverfügung: Ist dringend anzuraten um Betreuern und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
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Vorsorgevollmacht: Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander. Patientenverfügung: Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben. |
Welche Vollmacht braucht ein Unternehmer?