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Tipps zur Patientenverfügung

Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zur Patientenverfügung

Bundesgerichtshof Karlsruhe, Beschluss vom 09.08.2016
AZ: XII ZB 61/16 -

Patienten, die im Falle einer schweren Erkrankung auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollen, müssen dazu in ihrer Patientenverfügung präzise Angaben machen. Äußern sie sich nicht konkret genug, kann es auf die ebenfalls vorliegende Vorsorgevollmacht ankommen, ob lebensverlängernde ärztliche Maßnahmen beendet werden.

Dem BGH ist die Formulierung "lebensverlängernde Maßnahmen" nicht konkret genug. Es lässt sich hieraus weder eine bestimmte Behandlung, noch der Wunsch zu sterben ableiten. Ohne Verweis auf bestimmte Maßnahmen oder Krankheiten sei unklar, ob die Ablehnung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen auch die künstliche Ernährung umfasst. Daher greift zunächst die Vorsorgevollmacht.

Millionen Deutsche sind nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz nun aufgefordert, ihre Dokumente zu überprüfen. Vorstand Eugen Brysch empfielt unter anderem:

"Keinesfalls sollte man einen Vordruck aus dem Internet verwenden".

Was regelt eine Patientenverfügung?

Die Grundlage der Patientenverfügung wird in den §§ 1901 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Sie ist eine Dokumentation Ihres Willens. Wenn Sie in schweren Krankheitssituationen nicht mehr in der Lage sind, sich zu Ihrer Behandlung zu äußern, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, zusammen mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt Ihren „mutmaßlichen“ Willen zu ermitteln. Bleiben Zweifel an Ihrem mutmaßlichen Willen, ist der Arzt verpflichtet, alle nur irgendwie möglichen lebenserhaltenden und -verlängernden Maßnahmen vorzunehmen.

Mit der Verfügung legen Sie fest, wie Ärzte z. B. bei Hirnblutung, Schlaganfall oder Organversagen handeln sollen und ob Sie eine lebensverlängernde Maßnahme wünschen oder nicht. Ebenso entbinden Sie Ärzte gegenüber den Angehörigen von der ärztlichen Schweigepflicht.

Kann ich was falsch machen?

JA! Verbieten Sie z. B. die künstliche Ernährung in Folge eines Schlaganfalls mit dauerhafter Bewusstlosigkeit, gilt dieses Verbot z. B. nicht bei einer Gehirnblutung mit einer andauernden Bewusstlosigkeit. Auch stellt die Formulierung "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ein Problem dar, wenn Sie schon einen Herzschrittmacher haben. Daher führen "Vordrucke" aus verschiedenen Quellen schneller zur Unwirksamkeit, als Ihnen lieb ist.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille beachtet wird?

Wichtig ist, dass Ihr Wille, den Sie in Ihrer Patientenverfügung festgelegt haben, auch beachtet wird. Hierfür ist es zweckmäßig, eine Person Ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen.

Wie erhalte ich eine rechtssichere Patientenverfügung?

Unser Service umfasst die Vermittlung rechtssicherer, individuell erstellter Vollmachten und Verfügungen ebenso wie die Erstellung von Testament Entwürfen und Unternehmervollmachten. Die Unterlagen werden durch Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet erstellt.

Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Die Patientenverfügung ist nur im Original gültig und muss im Bedarfsfall den behandelnden Ärzten rasch zur Verfügung stehen. Daher sollten Sie Ihre Patientenverfügung an einem Ort aufbewahren, den vertraute Personen (z. B. der Bevollmächtigte oder der Betreuer) kennen und zu dem sie jederzeit kurzfristig Zugang haben. Sie können Ihre Patientenverfügung auch einer Person Ihres Vertrauens aushändigen.

Weitere Details zur Aufbewahrung und zur Registrierung bei der Bundesnotarkammer ...


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