Was, wenn ich niemanden bevollmächtige?
Dann setzt das Gericht für Sie einen Betreuer ein. Ob Ihnen das gefällt, ob Sie das verstehen oder nicht - völlig egal. Dieser entscheidet dann über alles! Beginnt bei Ihrem Aufenthaltsort, (also z. B. soziale Einrichtungsstelle nach Verkauf Ihrer Immobilie bis hin zum Pflegeheim, sowie die künftige Unterbringung Ihrer Kinder und eventuell auch Haustiere), Geldangelegenheiten, Verwaltung Ihres Vermögens (Konten aller Art, Aktien, Fonds etc.), Postverkehr, Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Aber ich dachte, mein Partner oder meine Kinder vertreten mich automatisch?
Nein! Jeder Erwachsene (ab seinem 18. Lebensjahr) muss, sofern er möchte, deshalb einen gesetzlichen Vertreter per Vorsorgevollmacht bestimmen. Ein Bevollmächtigter muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, außer dass er Volljährig sein muss.
Muss ich meine Vorsorgevollmacht schriftlich verfassen?
Ja, unbedingt! Der Vollmachtgeber muss mit Angabe von Ort und Datum mit Vor- und Zunahmen unterschreiben. Der Bevollmächtigte sollte mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummern genannt sein. Unser Service umfasst die Vermittlung rechtssicherer, individuell erstellter Vollmachten und Verfügungen ebenso wie die Erstellung von Testament Entwürfen und Unternehmervollmachten. Die Unterlagen werden durch Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet erstellt.
Was darf der Bevollmächtigte entscheiden?
Den Umfang legen Sie fest. Wenn nicht, dann entscheidet der gerichtlich bestellte Betreuer. Sie entscheiden!
Kann ich die Vorsorgevollmacht auch aufteilen?
Ja! Wünschen Sie, dass sich außer Ihr Ehepartner z. B. Ihr Sohn um Vermögens-, und Ihre Tochter um Gesundheitsfragen kümmert, kann dies auch extra in die Vorsorgevollmacht mit aufgenommen werden.
Zu den Konsequenzen, falls man keine Vorsorgevollmacht hat ...