Egal, ob für Arztpraxen, Einzelhändler, Handwerker oder mittelständische Unternehmen!
Erst ein Cyberangriff, Datendiebstahl und dann in der Folge auch noch hohe Bußgelder wegen Verstöße gegen die DSGVO!
Mit Cyberversicherungen können Sie Risiken absichern, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets entstehen. Der angebotene Schutz kann je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. Wir prüfen für Sie also genau, ob eine Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt und achten auch darauf, ob einzelne Risiken nicht schon von anderen Versicherungen abgedeckt sind.
Durchschnittlich hatten Versicherungsunternehmen im Kalenderjahr 2020 eine Schadenhöhe von 80.000,- Euro zu leisten.
Eigener Schaden: 50.000,- Euro
Schadenersatzanspruch an Sie: 30.000,- Euro
Es ging eine E-Mail mit einem Schadprogramm (Ransomware), welche die Computer sperrten und die darauf befindliche Daten verschlüsselten, ein.
Der Auslöser war, dass die betreffende Mitarbeiterin einen Anhang öffnete, durch welchen ein Trojaner ins System des kompletten Autohauses gelangte.
Die verschlüsselten Daten des Autohauses sollten erst nach einer Lösegeldzahlung wieder freigegeben werden.
Dieser Schaden wurde durch das Versicherungsunternehmen vollständig beglichen!
Sie unterliegen der datenschutzrechtlichen Anzeigepflicht binnen 72 Stunden nach Art. 33, 34 DSGVO.
Das bedeutet, die Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung aller betroffenen Personen muss innerhalb 72 Stunden erfolgen!
Die Bußgelder
Mit Inkrafttreten der DSGVO beträgt die maximale Geldbuße im Rahmen von Art. 83 DSGVO 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der Höhere ist.
Jeder einzelne nichterfüllte Punkt im folgenden Schnellcheck stellt einen grobfahrlässigen Datenschutzverstoß dar und kostet Sie, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, bei nur einem Schaden und den gesetzlich festgelegten Bußgeldern Ihre Existenz !!!