Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit der Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Beamte. Der Staat belohnt dieses Engagement im Bereich der Rentenversicherung auf zwei Arten, nämlich mit steuerlichen Vorteilen und mit Zulagen. Die volle persönliche Zulage beträgt im Jahr 154 Euro, wobei Sie für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde, eine Extraprämie von bis zu 300 Euro erhalten können. Für bis Ende 2007 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage noch jährlich 185 Euro. Bis zu 2.100 Euro der Einzahlungen in die Riester-Rente können Sie im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wobei der Steuervorteil um die Höhe der Zulagen reduziert wird. Allerdings müssen Sie im Gegenzug Ihre Einkünfte aus der Riester-Rente im Alter versteuern, und zwar mit dem für Sie geltenden Steuersatz. Mit Erreichen des Rentenalters, frühestens jedoch mit 60 Jahren, erhalten Sie eine lebenslange Rente, wobei eine Einmalzahlung nicht vorgesehen ist.
Riestern kann grundsätzlich jeder, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das gilt gleichermaßen auch für Beamte. Selbst Ehepartner, die selbst nicht erwerbstätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen mitriestern. Die Riester-Rente wird in verschiedenen Varianten angeboten, zum Beispiel als Riester-Darlehen, auch bekannt als Wohn-Riester, als Riester-Bausparvertrag, als Riester-Banksparplan und als Riester-Rentenversicherung, wobei Sie auch mit Aktienfonds riestern können. Wegen der staatlichen Förderung eignet sich die Riester-Rentenversicherung vor allem für Familien mit Kindern. Auch für Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 40.000 Euro ist die Riester-Rentenversicherung eine exzellente Möglichkeit, Steuern zu sparen.