In einer Betreuungsverfügung geht es in Abgrenzung zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht hingegen ausschließlich um den Betreuungsfall. In einer Betreuungsverfügung legen Sie bspw. fest, ob Sie in Ihrem Zuhause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten, wer Ihr Betreuer sein soll oder wer es auf keinen Fall sein soll. Auch ob es ein bestimmtes Heim sein soll kann in der Betreuungsverfügung festgehalten werden. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht räumen Sie Dritten keine Vollmachten ein und eine Betreuungsverfügung wird immer durch das Betreuungsgericht kontrolliert.