vlk Versicherungsmakler in Kottmar OT Eibau und Nandlstadt

Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,

braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!

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Betreuungsverfügung

Betreuungsfalle


Die Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung geht es in Abgrenzung zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht hingegen ausschließlich um den Betreuungsfall. In einer Betreuungsverfügung legen Sie bspw. fest, ob Sie in Ihrem Zuhause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten, wer Ihr Betreuer sein soll oder wer es auf keinen Fall sein soll. Auch ob es ein bestimmtes Heim sein soll kann in der Betreuungsverfügung festgehalten werden. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht räumen Sie Dritten keine Vollmachten ein und eine Betreuungsverfügung wird immer durch das Betreuungsgericht kontrolliert.

  Vorsorgevollmacht

  Patientenverfügung

  Sorgerechtsverfügung

  Pflegeversicherung


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