Gemeinsam mit über 120 Rechtsanwälten und Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München deutschlandweit an den wichtigsten Wirtschaftsstandorten vertreten, wurde die Unternehmervollmacht entwickelt.
Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 85 % aller Unternehmer keine Vorsorge für den Fall einer Verhinderung des „Chefs“ getroffen haben. Unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens können wir eine professionelle Lösung anbieten.
Bei einer telefonischen Erstberatung mit einem Rechtsanwalt wird der Bedarf ermittelt. Wird im Rahmen dieses Gesprächs festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unternehmervollmacht vorliegen, wird diese durch Kooperationsanwälte von der Kanzlei SKW Schwarz erstellt. Liegt kein Handlungsbedarf vor, endet der Vertrag nach dem Telefonat. Die fertige, unterzeichnete Vollmacht wird dann im Original bei der Deutschen Vorsorgedatenbank AG verwahrt, ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr über die Notruf-Hotline verfügbar und wird über den jährlichen Update-Service auf dem aktuellen Stand gehalten.
Wer braucht ein Testament?