Werden Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, erhalten Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld. Allerdings nur 70 % des letzten Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Außerdem werden vom Krankengeld noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
So entsteht eine erhebliche Differenz zu Ihrem Nettoeinkommen!
Hinzu kommt, dass die Zahlungen sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) orientieren. Wer mehr verdient, bekommt das Krankengeld nur bis zur Höhe der BBG. Dadurch entsteht schnell eine finanzielle Schieflage.
Als Selbstständige/r trifft Sie ein Verdienstausfall sogar noch früher, da bei Arbeitsunfähigkeit Einkommensverluste schon nach relativ kurzer Krankheitsdauer eintreten.
Ein zusätzliches Krankentagegeld schützt Sie vor diesen Einkommensverlusten. Es sollte so bemessen sein, dass die Versorgungslücke im Krankheitsfall sicher
abgedeckt ist. Nur so lässt sich Ihr bisheriger Lebensstandard und auch Ihre Altersvorsorge bei längerer Krankheit aufrecht erhalten.
Bei der Berechnung Ihres persönlichen Verdienstausfall helfen wir gerne.