vlk Versicherungsmakler in Kottmar OT Eibau und Nandlstadt

Wer sich jetzt keine Zeit nimmt, seine Vorsorge zu regeln,

braucht später viel Zeit, mit den Konsequenzen zu leben!

03586 - 707030

News

Grundfähigkeiten schützen = Arbeitskraft absichern

Die eigene Arbeitskraft ist besonders schützenswert. Denn sie ist der Einkommensmotor und das Fundament des eigenen Lebensstandards. Kann der Beruf – aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung – nicht mehr dauerhaft ausgeübt werden, bröckelt das gesamte Konstrukt. Obwohl statistisch gesehen jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vorzeitig aufgeben muss, fehlt oft die finanzielle Absicherung. Der eigenen Berufsunfähigkeit folgt dann ein Existenzkampf.

Die Lücke in der Absicherung ist auch ein Ergebnis dessen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht für jeden darstellbar ist. Oft verteuern Vorerkrankungen oder ein Risikoberuf den Schutz oder verhindern ihn generell.

Dabei haben sich mittlerweile echte Alternativen zur BU etabliert, mit denen sich das Einkommen – oft flexibler und preiswerter – absichern lässt. Zu den wichtigsten zählt die Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum (meist für mindestens sechs Monate) verliert oder nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Sehen, Sprechen, Heben oder Tragen, aber auch Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder das Gleichgewicht halten. Da dies oftmals Voraussetzungen für die Ausübung des eigenen Berufes sind, zählt die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit zu den Lösungen im Einkommensschutz.

Die GFV ist dabei besonders flexibel. Es ist nämlich nicht entscheidend, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen wurde. Diagnostiziert ein Arzt den Verlust einer versicherten Grundfähigkeit, besteht ein Leistungsanspruch. Selbst dann, wenn der Versicherte auch weiterhin seinen Beruf ausüben kann oder möchte. Die Grundfähigkeitsrente wird auch dann weitergezahlt. Es zählt also allein der Verlust einer Grundfähigkeit und nicht erst der Status „berufsunfähig“, um Leistungen zu bekommen.

Durch die konkreten Leistungsauslöser und die Unabhängigkeit der Ursache ist der Grundfähigkeitsschutz ein transparentes und flexibles Produkt für die Absicherung der Arbeitskraft.




[ zurück ]