Aktuell wird in einigen Gebieten Deutschlands wieder vor Hitzegwittern mit starken Regenfällen gewarnt, sodass auch diverse Keller zulaufen könnten. Daher stellen sich viele Verbraucher die Frage, welche Versicherung eigentlich für einen Regenschaden aufkommt. Irrtümlich wird oftmals angenommen, dass die "normale" Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt. Dies trifft allerdings nur unter der Voraussetzung zu, dass die Gebäudeversicherung eine sogenannte Elementarschadenversicherung beinhaltet. Ist dies hingegen nicht der Fall, muss der Eigentümer selbst für den Schaden aufkommen. Die Elementarschadenversicherung kann entweder in die Gebäude- bzw. Hausratversicherung integriert werden oder auch als einzelne Versicherung abgeschlossen werden.Neben dem ausreichenden Schutz durch eine Elementarschadenversicherung kommt es im Schadensfall für den Versicherten auch darauf an, sich gemäß seinen allgemeinen Pflichten richtig zu verhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass der entstandene Schaden dem Versicherer umgehend und ohne schuldhafte Verzögerung gemeldet wird. Auf keinen Fall sollte der Schaden beseitigt werden, ohne den Versicherer zuvor informiert zu haben. Darüber hinaus ist es immer sinnvoll, den Schaden anhand von Fotos oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Worauf Sie sonst noch achten sollten, auch was die Elementarschadenversicherung angeht, kann ein unabhängiger Berater mit Ihnen besprechen.