Banken haben Aufklärungspflicht bei möglichem Totalverlust
Viele Anleger fühlen sich von den Banken nicht gut beraten. Auch in manchen Untersuchungen wird bestätigt, dass es bezüglich der Beratungsqualität mancher Kreditinstitute noch viel Luft nach oben gibt. Dabei sind es häufig zwei Hauptkritikpunkte, die von Kunden und Testern genannt werden, nämlich fehlende Aufklärung über die Kosten sowie über die Risiken der Geldanlage.Seit einiger Zeit sind die Banken dazu verpflichtet, den Kunden bei sogenannten Risikogeschäften auch über die vorhandenen Risiken aufzuklären, die das jeweilige Finanzprodukt mit sich bringt. Das gilt beispielsweise für Wertpapiere, denn hier muss ein Beratungsbogen ausgefüllt werden, wenn der Kunde in diese Produkte investieren möchte. Dennoch werden manche Kunden nicht richtig über die Risiken aufgeklärt oder es wird zum Teil auch verharmlost, was die Verlustgefahr angeht. Dabei kommt den Banken eine ganz besondere Sorgfalts- und Beratungspflicht zu, wenn die jeweilige Anlage sogar zu einem Totalverlust führen kann. Wie man vor einigen Jahren sehen konnte, ist das sogar bei den Zertifikaten (Lehman-Brothers Zertifikate) der Fall, die noch heute von manchen Beratern als relativ sichere Investments verkauft werden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele andere Anlageformen, bei denen ein Totalverlust nicht auszuschließen ist. Im Grunde trifft dies auf sämtliche Anlagen zu, die generell mit einem Emittentenrisiko ausgestattet sind und über keinen Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung verfügen.