Wenn Verbraucher keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten
Immer häufiger ist von manchen Verbrauchern zu hören, dass deren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung von den jeweiligen Versicherern abgelehnt wird. Denn da immer mehr Bürger berufsunfähig werden, versuchen die Versicherer im Vorhinein Kunden mit einem potenziell höheren Risiko "auszuschließen". Grundsätzlich hat jeder Versicherer natürlich das Recht, einen Antrag auch abzulehnen. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Antragsteller unter bestimmten Erkrankungen leidet, wie zum Beispiel unter Diabetes, einer Tumorerkrankung oder Erkrankungen im psychischen Bereich. In Fällen einer solchen Ablehnung gibt der Bund der Versicherten den Hinweis, dass es noch einige ähnliche Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Vom Leistungsumfang handelt es sich dabei zwar um keine echten Alternativen, aber es kann zumindest ein gewisser "Grundschutz" erreicht werden. Genannt werden in diesem Zusammenhang in erster Linie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung und die Grundfähigkeitsversicherung. Kurz zusammengefasst ist bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die deutlich weitergehende Erwerbsunfähigkeit versichert. Bei der Dread-Disease-Versicherung wird eine Leistung erbracht, wenn der Versicherte an einer schweren Erkrankung leidet, während die Grundfähigkeitsversicherung dann zahlt, falls eine sogenannte Grundfähigkeit, wie zum Beispiel Sehen oder Hören, verlorengegangen ist. Ob und welche Versicherung für Sie sinnvoll sein kann, sagt Ihnen ein unabhängiger Berater.