Ombudsmann hilft im Versicherungsbereich bei Streitfällen
Nicht selten kommt es vor, dass sich eine Versicherung weigert, die Leistung zu erbringen, zu der sie laut Vertrag eigentlich verpflichtet ist. Falls die Leistungsverweigerung aus Sicht des Versicherungsnehmers zu Unrecht geschieht, kommt es nicht selten zu einem Rechtsstreit. Ein Ombudsmann kann stattdessen helfen, den Streit auch ohne Gericht beizulegen.
Ein Vorteil des Ombudsmanns, bei dem es sich im Prinzip um einen Schlichter handelt, besteht darin, dass die meisten Versicherungsgesellschaften dessen Urteil relativ schnell und problemlos akzeptieren. Besonders bei Schadensbeträgen, die sich im drei- oder vierstelligen Euro-Bereich bewegen, nehmen die meisten Versicherungsgesellschaften den Schlichterspruch des Ombudsmanns ohne weitere Einwände an.
Der Verbraucher muss sich jedoch nicht direkt an einen Ombudsmann wenden, sondern erst nachdem der Versicherer sein Leistungsantrag abgelehnt hat. Im Prinzip kann der Ombudsmann bei Streitfällen in fast jedem Versicherungsbereich helfen, wie zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung, der Unfallversicherung oder der Kapitallebensversicherung. Vorteilhaft für den Verbraucher ist zudem, dass solche Verfahren über einen Ombudsmann keine zusätzlichen Kosten verursachen. Darüber hinaus ist es so, dass sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, die Gerichte meistens der Auffassung des Ombudsmanns nachkommen.
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